_ Tarif
Seit dem 1.7.2022 wird die psychologische Psychotherapie von der Grundversicherung vergütet, sofern eine behandlungsbedürftige Erkrankung besteht und eine ärztliche Anordnung vorliegt. Die Anordnung muss beim Ersttermin vorliegen und kann von Hausärzt:innen oder Psychiater:innen für max. zweimal 15 Sitzungen ausgestellt werden. In akuten Krisensituationen kann eine Anordnung für zehn Sitzungen auch durch andere Fachärzt:innen (z.B. Gynäkolog:innen, Onkolog:innen) erfolgen. Dauert eine Therapie länger als 30 Sitzungen, muss bei der Krankenkasse ein Antrag für die weitere Kostenübernahme gestellt werden.
Wenn Sie den Wunsch nach einer Therapie oder Beratung haben, ohne dass eine Problematik mit Krankheitswert vorliegt, werden die Kosten nicht von der Grundversicherung übernommen. Der Tarif für Selbstzahlende beträgt Fr. 170.- / 50 Minuten, wobei die Abrechnung nach effektivem Zeitaufwand erfolgt. Aufwändige Zusatzleistungen wie beispielsweise die Auswertung von psychodiagnostischen Abklärungen, längere Telefon- oder Emailkontakte, das Verfassen von ausführlichen Berichten oder die Besprechung mit Dritten (mit Ihrem Einverständnis) werden ebenfalls nach Zeitaufwand verrechnet. Die Zusatzversicherungen beteiligen sich mit wenigen Ausnahmen nicht an den Kosten für psychologische Beratung.
Hat ein Unfall zu einem psychischen Leiden geführt, so kann bei der Unfallversicherung ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Opfer von Gewaltverbrechen können bei der kantonalen Opferhilfe eine Kostenübernahme für die Psychotherapie beantragen, sofern das psychische Leiden in direktem Zusammenhang mit einer Straftat steht. Therapiekosten im Zusammenhang mit einem Geburtsgebrechen werden bis zum vollendeten 20. Lebensjahr bei einer entsprechenden Verordnung von der Invalidenversicherung übernommen. Ich bin von der IV als Psychotherapeutin anerkannt.
Termine können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne Kostenfolge abgesagt werden. Bei kurzfristigeren Absagen wird Ihnen der halbe Tarif verrechnet, bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage wird der volle Ansatz in Rechnung gestellt. Die Krankenkasse beteiligt sich in beiden Fällen nicht an den Kosten.