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Blick aus Praxis, Psychotherapie & psychologische Beratung, Basel

_ Tarif

Das Honorar für eine Einzelsitzung à 50 Minuten beträgt 170.- Franken und beinhaltet sowohl Vor- als auch Nachbereitung. Aufwändige Zusatzleistungen wie beispielsweise die Auswertung von psychodiagnostischen Abklärungen, längere Telefon- oder Emailkontakte, das Verfassen von ausführlichen Berichten oder die Besprechung mit Dritten (mit Ihrem Einverständnis) werden nach Zeitaufwand verrechnet. 

 

Obschon ich von allen Krankenkassen anerkannt und zur Abrechnung über die Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) zugelassen bin, kann ich Ihnen derzeit leider keine Leistungen über die Grundversicherung anbieten. Sollten Sie über eine Zusatzversicherung verfügen, erkundigen Sie sich bitte im Voraus, ob und in welchem Umfang sich diese an den Kosten beteiligt.  
Hat ein Unfall zu einem psychischen Leiden geführt, so kann bei der Unfallversicherung ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Opfer von Gewaltverbrechen können bei der kantonalen Opferhilfe eine Kostenübernahme für die Psychotherapie beantragen, sofern das psychische Leiden in direktem Zusammenhang mit einer Straftat steht.
 Therapiekosten im Zusammenhang mit einem Geburtsgebrechen werden bis zum vollendeten 20. Lebensjahr bei einer entsprechenden Verordnung von der Invalidenversicherung übernommen. Ich bin von der IV als Psychotherapeutin anerkannt.

 

Sollten Sie über geringe finanzielle Mittel verfügen, sprechen Sie mich an. Therapie und Beratung sollen allen Menschen offen stehen – wir werden gemeinsam eine Lösung finden.

Termine können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne Kostenfolge abgesagt werden. Bei kurzfristigeren Absagen wird Ihnen der halbe Tarif verrechnet, bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage wird der volle Ansatz in Rechnung gestellt.

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